Weil Deutschland als tollwutfrei gilt, ist die Tollwutimpfung für deinen Hund hierzulande zwar empfohlen, aber keine Pflicht. Für Reisen innerhalb der EU gehört die Tollwutimpfung allerdings zum Standard in Sachen Hundegesundheit.

Die Impfung gegen Tollwut soll deinen Hund vor der Infektion mit dem Tollwutvirus oder auch Rabiesvirus schützen. Der Tollwutvirus greift das Nervensystem an und führt zu einer normalerweise tödlich endenden Gehirnhautentzündung. Die Übertragung des Virus erfolgt über den Speichel eines Tieres. Als Resultat jahrzehntelang konsequent durchgeführter Schutzimpfungen ist Deutschland nahezu tollwutfrei. Gerade deshalb empfiehlt die ständige Impfkommission des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (BPT) weiterhin auch für in Deutschland lebende Hunde eine regelmäßige Tollwutimpfung.

Wer sich zusammen mit seinem Hund innerhalb der EU aufhält beziehungsweise in einen ihrer Mitgliedsstaaten einreist, ist gesetzlich dazu verpflichtet für einen gültigen Tollwutschutz seines Vierbeiners zu sorgen. Und diesen auch mit einem entsprechenden tierärztlichen Eintrag im EU-Heimtierausweis belegen zu können.

Impfbestimmung innerhalb der EU

Während die Impfung im Normalfall mindestens im 3-Jahres-Takt aufgefrischt werden muss, wird in den Ländern Griechenland, Frankreich, Kroatien, Rumänien und Zypern der dreijährige Impfschutz nicht anerkannt. Dort ist seine jährliche Auffrischung obligatorisch.

Ein gültiger Tollwutschutz liegt vor, wenn dein Hund bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt war, und diese mindestens 21 Tage zurückliegt, aber den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, nicht überschritten hat. In den Ländern Frankreich, Tschechien, Kroatien und Zypern wird gefordert, dass die Erstimpfung 30 Tage zurückliegt. In Griechenland muss die Impfung mindestens 15 Tage zurückliegen. Im Zweifelsfall solltest du also lieber mit einem Impfvorlauf von 30 Tagen rechnen. Erfolgt eine Wiederholungsimpfung nicht innerhalb des vom Impfstoffhersteller angegebenen Zeitspanne, wird ihr der Status einer Erstimpfung zugeschrieben.

In Großbritannien, Irland und Malta ist vor der Einreise übrigens auch eine Bandwurmbehandlung verpflichtend, die nicht weniger als 24 Stunden und nicht länger als 120 Stunden zurückliegen und die in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden muss. In Rumänien dagegen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage sein darf, unbedingt erforderlich.

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