Taxifahrer unterliegen einer Beförderungspflicht. Egal wer du bist, du hast das Recht auf ein Taxi. Aber hast du als fahrender Kunde auch Recht auf tierische Begleitung? Gilt die Beförderungspflicht auch für deinen Hund?

Die Antwort lautet: Ja. Allerdings nicht unter jeder Bedingung. Genau wie dein Hund in einer Box oder Tasche in Bus und Bahn zu einem Gepäckstück wird, so wird er das rechtlich auch im Taxi. Juristisch gesehen muss ein Taxifahrer dich also inklusive Sack und Pack befördern. Sofern es in einer der rund achthundert verschiedenen örtlichen Taxitarife nicht anders festgehalten ist – wie zum Beispiel in München, wo pro Gepäckstück ein Preiszuschlag von 60 Cent verlangt werden darf – kostet das auch nicht extra.

Sträubt sich der Taxifahrer, kannst du unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Nummernschildes oder der Konzessionsnummer des Taxis die Verletzung der Beförderungspflicht beim örtlichen Straßenverkehrsamt anzeigen. Kommst du damit durch, wird für den Fahrer ein Bußgeld fällig.

Es sei denn, seine Verweigerungshaltung hat plausible Motive. Denn ein Taxifahrer, der eine Tierhaarallergie oder schlicht und ergreifend Angst vor deinem Hund hat, darf euch aus Sicherheitsgründen mit Fug und Recht am Bordstein stehen lassen. Vorausgesetzt, er kümmert sich um euer Ersatz-Taxi.

Auch ein Mangel an Disziplin ist ein rechtmäßiger Verweigerungsgrund. Wenn dein Hund durchs Auto springt und unentwegt bellt, stellt er nämlich eine Betriebsgefahr dar. Macht er sogar ein Geschäft auf der gepflegten Fußmatte, kannst du über die Fahrkosten hinaus auch für die Reinigung des Malheurs zur Kasse gebeten werden. Das gleiche gilt für andere Verschmutzungen, die dein Hund hinterlässt.

Die Frage danach, wie genau dein Hund im Taxi befördert werden muss oder darf, lässt sich übrigens nur mäßig befriedigend beantworten.

Grundsätzlich ist der Fahrer eines Autos in der Pflicht, einen Hund, den er befördert, auch zu sichern. So auch der Taxifahrer. Während ein kleiner Hund auch einfach auf deinem Schoß festgehalten werden oder es sich im Fußraum bequem machen kann, gestaltet sich die Sicherung von mittelgroßen und großen Hunden schwieriger. Aus plausiblen Gründen des Tierschutzes ist der Transport in einem abgetrennten Kofferraum tabu. Auch der Sitz ist als Hundeplatz verboten. Im Kofferraum eines Großraumtaxis oder auf der Ladefläche eines Kombis ist der Transport legitim, ohne Sicherheitsnetz vor dem Fahrgastraum aber gefährlich.

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