Nicht umsonst gilt er als der beste Freund des Menschen: Der Hund zählt zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Es überrascht daher kaum, dass die Fellnase oftmals auch im Urlaub seinem Herrchen als treuer Begleiter zur Seite steht. Liegt die Destination innerhalb der EU, gilt es allerdings die seit dem Jahre 2004 geltenden EU-weiten Reglementierungen für Reisen mit Tieren zu wahren. Worauf es dabei besonders zu achten gilt, erfährst Du hier.

Heimtierausweis nicht vergessen!

Das alleinige Mitführen des eigenen Passes genügt nicht: Soll der geliebte Vierbeiner eine grenzüberschreitende Reise antreten, so muss sein Halter zwingend an den Hundepass („Heimtierausweis“) denken. Hierin muss sich ein Vermerk über die Identifizierbarkeit des Hundes durch einen Chip oder eine Tätowierung wiederfinden. Auch der gültige Impfschutz muss durch die vom Tierarzt vorgenommenen Eintragungen im Heimtierausweis nachweisbar sein. Besonders wichtig ist dabei ein wirksamer Schutz gegen Tollwut. Anzumerken ist, dass die Strenge dieser Vorgaben von Staat zu Staat variieren kann – so fordern manche Länder einen Beleg für entsprechende Blutuntersuchungen in Sachen Tollwut-Impfung und stellen striktere Standards bezüglich Zecken und Bandwürmer auf.

EU-Reise mit Bello: Flugzeug

Ob die geliebte Fellnase mit über die Wolken darf, hängt in erster Linie von der in Anspruch genommenen Airline ab. Nicht jede Fluggesellschaft bietet diese Möglichkeit an. Sind tierische Passagiere grundsätzlich gestattet, entscheiden Größe sowie Gewicht des Hundes darüber, ob das Tier in den Passagierkabinen mitfliegen darf oder auf den Frachtraum ausweichen muss. Ist letzteres der Fall, sollten bezüglich der erforderlichen Transportbox die nachfolgenden Aspekte beachtet werden:

● es müssen genügend Luftlöcher von drei Seiten vorhanden sein
● das Tier muss in seiner natürlichen Haltung stehen und sich drehen können
● die Box muss ausbruchsicher sein und darf nicht auf Rollen stehen
● es dürfen keine gefährlichen Ecken und Kanten existieren
● wegen der Strangulationsgefahr darf sich die Hundeleine nicht innerhalb der Box befinden

Auch dann, wenn der beste Freund mit in die Kabine darf, ist eine Transportbox nicht nur ratsam, sondern von Fluggesellschaften in der Regel vorgeschrieben, denn dies stellt eine unabdingbare Sicherheitsmaßnahme dar – nur so kann man sein Liebling angemessen bei Turbulenzen behüten.

Insgesamt gelten dieselben Anforderungen an die Transportkiste wie im Frachtraum. Viele Airlines schreiben dabei die genauen Maße vor, welche die Box, die vom Hundehalter unter seinem Vordersitz zu verstauen ist, aufweisen muss.

Für Service- und Begleithunde (z.B. Blindenhunde) gelten Sonderregelungen. Erforderlich ist eine Anmeldung des reisenden Tiers bei der Fluggesellschaft mindestens zwei Tage vor Abreise. Damit ein solcher Hund mit in die Passagierkabine darf, ist Folgendes wichtig:

● Das Tier passt in den Fußraum der betreffenden Person
● Der Hund darf nicht auf einen Sitz, sondern muss sich durchweg im Fußraum aufhalten
● Der Begleithund muss für die gesamte Reise angeleint bleiben

EU-Reise mit Bello: Bus

Werden die öffentlichen Verkehrsmittel Bus oder Zug in Anspruch genommen, sind zur allgemeinen Sicherheit von Mensch und Tier einige Regeln zu befolgen. Da die Fahrt auch schon mal holprig werden kann, muss der Vierbeiner stets angeleint sein – auch dann, wenn er eine gute Erziehung genossen hat und aufs Wort hört. Nicht zuletzt dient dies außerdem einem respektvollen Umgang mit den übrigen Mitfahrern, denn nicht jeder ist ein „Hundeliebhaber“ und angstfrei.

Darüber hinaus herrscht für Busfahrten in manchen deutschen Bundesländern – etwa in Berlin – eine allgemeine Maulkorbpflicht für sämtliche Hundearten, unabhängig von der jeweiligen Größe des Tiers. Sollte dem Vierbeiner kein Maulkorb passen, kann alternativ auf eine Tragetasche oder eine Transportbox zurückgegriffen werden. Im Zug ist ein Maulkorb obligatorisch. Fehlt dieser, kann mit einer Beförderungsverweigerung zu rechnen sein.
Vor Antritt der Fahrt sollte sich der Besitzer über die Notwendigkeit eines Fahrscheins für seinen besten Freund informieren.

In vielen Städten ist die Busfahrt für den Hund kostenfrei – vorausgesetzt, sein Herr- oder Frauchen verfügt selbst über eine gültige Fahrkarte. Dennoch sollte man sich vorher genau erkundigen, da nicht selten, etwa wenn das Tier einer spezifischen Rasse angehört, ein extra Busfahrschein vonnöten wird. Gleiches gilt für Zugreisen: Hier ist eine Erkundigung auf der Webseite der jeweiligen Bahngesellschaft angezeigt. Je nach Größe des Tiers kann der Fahrkartenpreis variieren.

EU-Reise mit Bello: Auto

Der Transport eines Hundes im Auto fällt gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter den Begriff „Ladung“. Der Gesetzgeber sieht für derartige Fälle vor, dass die „Fracht“ auf eine solche Weise zu sichern ist, dass Mitfahrern sowie Verkehrsteilnehmern keine Gefahr droht. Daher empfiehlt es sich, auch im Auto eine Transportbox zu nutzen.
Man kann es nicht oft genug sagen: Bei hohen Außentemperaturen sollte der Vierbeiner niemals, aber auch wirklich niemals, alleine im verschlossenen Auto bleiben! Parke vorzugsweise im Schatten und achte auf eine ausreichende Luftzufuhr. Wenn möglich, sollte zur Gänze auf ein Alleinlassen im Fahrzeug verzichtet werden.

Checkliste: Hundegepäck

Stehen sowohl Ziel als auch Reiseverbindung fest, steht das große Packen an. Dabei ist auch an den Vierbeiner zu denken. Mindestens die folgenden Dinge sollten dabei sein:
● Heimtierausweis
● Leine & Maulkorb
● Transportbox
● Versicherungspapiere
● Futter und Näpfe

Wer für ein höchstmögliches Maß an Wohlbefinden für den Hund sorgen möchte, der packt außerdem noch Lieblingsdecke, Spielzeug und ausreichend Leckerlies ein.

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