Vor etwa acht Jahren war eine Dreijährige von vier Hunden totgebissen worden. Eine Folge damals: In Thüringen wurde eine Rasseliste für gefährliche Hunde eingeführt. Jetzt hat der Landtag sie wieder abgeschafft.

Erfurt – In Thüringen werden Hunde künftig nicht mehr anhand ihrer Rasse in gefährliche und nicht gefährliche Tiere eingeteilt. Vielmehr ist nach einem im Landtag (am 26.01.2018) verabschiedeten Gesetz nun das Wesen jedes einzelnen Hundes das entscheidende Kriterium für diese Einstufung. Damit ist die sogenannte Rasseliste abgeschafft, die in Thüringen jahrelang kontrovers diskutiert worden war. Sie habe sich als nicht hilfreich erwiesen, um die Gefährlichkeit eines Hundes abschätzen zu können, hieß es übereinstimmend aus allen Landtags-Fraktionen. Von nun an sei es an den Thüringer Hundehaltern, ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft nachzukommen, sagte Innenstaatssekretär Udo Götze (SPD).

Rasseliste in Thüringen seit 2011

Die Rasseliste war in Thüringen 2011 eingeführt worden. Dies war auch eine Reaktion darauf, dass es ein Jahr zuvor zu einer tödlichen Beißattacke durch Hunde gekommen war: Vier Staffordshire-Mixbull-Terrier hatten damals ein dreijähriges Mädchen in Oldisleben (Kyffhäuserkreis) totgebissen. Die Großmutter des Kindes, die ihrer Enkelin zu Hilfe kam, war bei der Attacke schwer verletzt worden.

Zuletzt standen noch die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier auf der Liste. Bislang galt: Wer einen solchen Hund halten wollte, brauchte eine Erlaubnis. Um diese zu bekommen, musste er einen Sachkundenachweis vorlegen.

Sachkundenachweis statt Rasseliste für Hunde

Nach dem Wegfall der Rasseliste müssen Hundehalter in Zukunft nur dann einen Sachkundenachweis vorlegen, wenn ihre Hunde zuvor auffällig geworden sind. „Wenn ein Hund beißt, muss gehandelt werden, dann ist das nicht in Ordnung“, sagte etwa die SPD-Abgeordnete Birgit Pelke.

Andere Abgeordnete von Rot-Rot-Grün verwiesen zudem darauf, dass es auch andere Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere gebe, die darauf schließen ließen, dass ein bestimmter Hund ungewöhnlich aggressiv sei. Dann müssten die Behörden handeln und zum Beispiel einen Wesenstest bei dem Hund und das Vorlegen eines Sachkundenachweises des Halters verlangen. Die Linke-Abgeordnete Sabine Berninger erklärte, es gebe also für die zuständigen Behörden auch in Zukunft ausreichend Möglichkeiten, bei gefährlichen Hunden präventiv zu handeln.

Die neue gesetzliche Regelung sieht zudem vor, dass Gemeinden solchen Hundebesitzern die Hundesteuer ermäßigen können, die einen Sachkundenachweis zum Umgang mit ihrem Tier vorlegen.

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