Wer sich in Niedersachsen einen Hund anschafft, der ist seit drei Jahren dazu verpflichtet, vorher eine Sachkundenachweis zu machen. Doch was bringt dieser Hundeführerschein? Und wer überprüft überhaupt, ob die Regeln eingehalten werden?
Warum reagieren viele Hunde an der Leine aggressiver? Und dürfen sie mit auf den Spielplatz, wenn sie sich gut benehmen? Solche Fragen müssen seit über drei Jahren alle diejenigen beantworten, die sich in Niedersachsen einen Hund neu anschaffen – das niedersächsische Hundegesetz verpflichtet sie zu einer Prüfung.
Sachkundenachweis führe zu einer tierschutzgerechteren Haltung
„Der Sachkundenachweis für Hundehalter hat sich sehr bewährt“, bilanziert der Leiter des Tierschutzzentrums der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Hansjoachim Hackbarth. Der Test habe zu einer Reduzierung von Zwischenfällen mit Hunden geführt. Für die Betroffenen sei der Nachweis zwar nicht billig, er lohne sich aber, weil er zu einer tierschutzgerechteren Haltung führe.
Der Hundeführerschein besteht aus einer theoretischen Prüfung vor Beginn der Hundehaltung und einem Praxistest im ersten Haltungsjahr. Die Prüfungen kosten nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums jeweils ab 40 Euro – die genaue Summe legen die Prüfer fest. Insgesamt legten nach Angaben des Ministeriums bisher 32 005 Hundehalter die Prüfung ab.
Das niedersächsische Landeshundegesetz ist Unfug
Zusätzlich muss der Hund im zentralen Hunderegister angemeldet werden, auch das kostet – zwischen 14 und 24 Euro. Schon seit 2011 müssen Hundebesitzer ihre Lieblinge außerdem mit einem Chip kennzeichnen. Die Landesregierung hofft, durch die Maßnahmen Beißattacken zu verhindern. Sie hält das Gesetz für bundesweit vorbildlich.
„Das niedersächsische Landeshundegesetz ist Unfug“, meint hingegen der Sprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, Udo Kopernik. Die Vorgaben seien sehr kompliziert und unnötig teuer. Seiner Meinung nach muss man bei den Züchtern ansetzen – dort, wo entschieden werde, wer welchen Hund bekomme.
„Wir haben in Deutschland die merkwürdige Situation, dass jedes Bundesland eigene Vorschriften hat“, kritisiert der Verbandssprecher. „Das führt zu einer großen Verwirrung bei Hundehaltern und ist in dieser Form nicht haltbar.“ So gebe es keine aussagekräftige Statistik darüber, wie viele Hunde in Deutschland lebten. Die Registrierung müsste bundesweit einheitlich oder besser europaweit erfolgen.
Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab
Diese Schwierigkeit sieht auch Tierarzt Hackbarth. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern lobt er in Niedersachsen aber die Abschaffung der Rassenliste, mit der bestimmte Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Häufig sind das Staffordshire Bullterrier oder American Pit Bulls. „Das ist wissenschaftlich absolut unsinnig, weil die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse abhängt. Das ist Quatsch“, sagt der Wissenschaftler.
Viele Untersuchungen hätten bestätigt, dass es primär von dem Wissen seines Besitzers abhänge, ob ein Hund aggressiv sei oder nicht. Die Abschaffung der Rassenliste sei somit nur konsequent und richtig. Deswegen sei der Sachkundenachweis als Alternative eingeführt worden, um das Wissen der Hundehalter zu verbessern.
Spontankäufe werden erschwert und Tierleid verhindert
Auch der Deutsche Tierschutzbund hält das niedersächsische Gesetz für sinnvoll, weil es präventiv ausgelegt ist. „Es ist von Vorteil, wenn Hundeinteressenten sich vor der Anschaffung sachkundig machen müssen, und sich im Klaren sein müssen, was Hunde benötigen und welcher Typus Hund zu ihnen passt“, erklärt Lea Schmitz. Spontankäufe könnten so erschwert und Tierleid verhindert werden.
Wer sich seit dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft hat und sein Tier nicht in Niedersachsen nicht beim Register anmeldet, der kann zu einer Geldbuße von bis zu 10 000 Euro herangezogen werden. Doch es ist schwierig zu überprüfen, ob sich alle Neu-Hundebesitzer in Niedersachsen in das Hunderegister eintragen und die Sachkunde-Prüfung absolvieren.
Die Gemeinden, die dafür zuständig sind, können selbst entscheiden, wie sie das Einhalten der Vorschriften überwachen. Bei der Anmeldung zur Hundesteuer oder nach einer Beißattacke etwa können sie den Sachkunde-Nachweis verlangen.