Berlin wollte es gut. Doch es ist wie immer geworden. Die Hauptstadt hat ein offensichtliches Problem, sinnvolle Projekte richtig umzusetzen. So läuft es – oder stockt es – seit Jahren bei dem Flughafen BER. So scheiterte auch die Berliner Schulreform. Und so patzten die Beteiligten auch beim Berliner Hundegesetz 2018, das bereits seit 2012 die Gemüter erhitzt.

Dabei hätte es so gut laufen können. Vorbildlich für die in verschiedenen Bundesländern geführte Hundedebatte war ja der Berliner “Bello-Dialog“, eine geschickt hündische Abkürzung für die „Berliner Landes-Leinen-Ordnung“. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit Thomas Heilmann von der CDU an der Spitze, handelte erstaunlich vorausschauend und lud vor der geplanten Neufassung des Hundegesetzes Berliner Bürger und Interessenverbände dazu ein, öffentlich über das konfliktfreie Zusammenleben von Hunden und Menschen in der Stadt zu diskutieren. Ein durchaus löblicher Vorstoß. Der sich aber leider als „Mehr Schein als Sein“ entpuppt hat.

Hundeverordnung: Ein zäher Kampf mit dünnem Ergebnis

In mehreren Sondierungsrunden debattierten so seit Oktober 2012 Hundeliebhaber auf der einen und Hundehasser auf der anderen Seite über das Wohl und Unwohl der Vierbeiner. Unterstützt von ausgewiesenen Hundeexperten sollte das Berliner Hundegesetz mit vereinten Kräften gestaltet werden. Es ging um Leinenzwang, die genaue Leinenlänge, die Ausnahmeerscheinung und juristische Definition von Flexileinen und den vermeintlichen Zusammenhang zwischen der Aggressivität und Hundegröße. Der „Hundeführerschein“ wurde in allen bekömmlichen und schwer verdaulichen Variationen durchgekaut – doch mit welchem Ergebnis?

Während die jahrelangen Bemühungen um eine vorzeigbare Hundeverordnung alle Anzeichen einer geistigen Verstopfung hatten, zwingt das Resultat eine einzige Assoziierung auf: ein mentaler Dünnpfiff.

Generelle Leinenpflicht: Hunde an den Strick

Bisher durften Hunde in der Hauptstadt auf unbelebten Straßen, auf Brachflächen und in ausgewiesenen Auslaufgebieten frei herumlaufen. Die neue Hundeverordnung sieht eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum vor, also außerhalb der Wohnung und der privaten (umzäunten) Grundstücke. Nur Halter, die sich der kostenpflichtigen Sachkundeprüfung unterziehen und diese auch erfolgreich absolvieren, dürfen den Hunden ihre Bewegungsfreiheit gewähren – in bestimmten, bisher geltenden Gebieten.

Auch wenn der Hund schon vor Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2016 ohne registrierte Zwischenfälle gehalten wurde, gilt der generelle Leinenzwang nicht. Hier kann der Halter den – ebenfalls kostenpflichtigen – Sachkundenachweis auch ohne die Prüfung erhalten. Die Prüfungen für den Hundeführerschein dürfen Sachverständige abnehmen, die von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz anerkannt sind.

Die theoretische Prüfung beinhaltet Kenntnisse über das Sozialverhalten, die tierschutzgerechte Haltung und die Erziehung von Hunden. Im praktischen Teil muss der Halter nachweisen, dass er seinen Hund unter Kontrolle hat und dass von ihm keine Gefahren oder Belästigungen ausgehen.

Leine fördert Aggression und Frustverhalten

Die Leinenpflicht sollte – so die schönen Formulierungen – das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern erleichtern. In Wirklichkeit erleichtert sie lediglich das Leben der Hundehasser und Hunde-Phobiker, keinesfalls aber das der Hunde und ihrer Halter. Die so unter Generalverdacht gestellten Herrchen und Frauchen fühlen sich gehänselt und Hunde, die ihren Bewegungstrieb nicht ausleben können, neigen erst recht zu Aggressionen und anderen unerwünschten Ersatzhandlungen. Gesundes Sozialverhalten mit einer Leine ist auf Dauer nicht möglich.

Wer sich für die Befreiung von dem Leinenzwang entscheidet – und das werden sicherlich die meisten Hundeliebhaber sein -, muss für einen Hundetrainer und die Prüfung bis zu 400 Euro berappen. Die Sachkundebescheinigung stellt das Ordnungsamt des Bezirks aus, doch wer die Berliner Ämterlandschaft kennt, weiß, dass schon einfache Bürgerservices wie An-/Ummeldung oder Kfz-Stilllegung eine wochen- bis monatelange Wartezeit erfordern.

Eine wesentlich zeitintensivere Sachkundeprüfung lässt Schlimmstes befürchten. Es sollen zwar zwei zusätzliche Mitarbeite pro Bezirk angestellt werden, um die Nachfragewelle zu bewältigen, bei 100.000 registrierten (und ebenso vielen nicht registrierten) Hunden scheinen die neu geschaffenen Stellen aber ein Tropf auf dem heißen Stein zu sein.

Rasseliste: Diskriminierte gibt es immer noch

Das bereits Mitte 2016 teilweise in Kraft getretene Berliner Hundegesetz beinhaltet auch eine neue Verordnung über die Rasseliste. Trotz zahlreicher internationalen Studien, die den Zusammenhang zwischen der Aggressivität und Rasse widerlegen und trotz entschiedener Forderungen seitens der Hundeexperten im Bello-Dialog, die Rasseliste abzuschaffen, wurde sie lediglich von zehn auf drei Rassen reduziert.

Zu den diskriminierten gehören nach wie vor Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier. Die verkürzte Rasseliste sieht für manche nach Teilerfolg aus, aber leider wird er durch einen neuen Passus zunichte gemacht: Ab sofort dürfen nun jederzeit gewisse Rassen und Kreuzungen aus der Liste gestrichen, aber auch hinzugefügt werden.

Legt sich ein Hundehalter beispielsweise einen Hund zu, der bisher nicht auf der Rasseliste stand, kann ihm schon bald ein Besuch des Ordnungsamtes bevorstehen, weil gerade diese Rasse unglücklicherweise auf den Index „schaffte“. Die Notwendigkeit einer Rasseliste, die je nach Region unterschiedlich lang ausfällt, scheint der aktuellen Gemütslage geschuldet zu sein sowie der Tatsache, wer darüber entscheidet: ein Hundekenner oder Hundelaie.

So haben einige Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen ihre Rasselisten abgeschafft. Haben manche Rassen in der Hauptstadt etwa eine ausgeprägte, besonders aggressive „Berliner Schnauze“?

Zentrales Melderegister: Hundepopulation unter der Lupe

Die Berliner Ämter wollen’s ganz genau wissen: Demnächst wird es ein zentrales Melderegister geben, in dem alle Hunde eingetragen werden. Erfasst werden Rasse, Geschlecht, Alter und Halter. Dadurch sollen angeblich entlaufene oder gestohlene Hunde leichter gefunden und ausgesetzte schneller zugeordnet werden können. Allerdings lässt sich das auch genauso gut über den eingepflanzten Chip bewerkstelligen, der bereits verpflichtend ist.

Auch die TASSO-Datenbank und GPS-Trackingsysteme leisten effektive Hilfe. Der Sinn eines zentralen Melderegisters scheint also nicht in der Sorge um verschwundene Hunde zu liegen, sondern um entgangene Steuer- und Bußgelder. Wäre das nicht genug, werden die Halter für die Eintragung in die Datei zusätzlich zu Kasse gebeten, mit einer Gebühr von voraussichtlich 15 Euro. Bei geschätzten 200.000 Hunden in Berlin würde das der Stadt drei Millionen Euro bescheren. Unabhängig von der Hundesteuer. So kann man die Löcher im Budget auch stopfen.

Hundekot: Strafen für fehlende Tüten

Eine besondere Raffinesse stellt der Passus zum Thema Kotentsorgung dar. Der Hundehalter wird nicht nur dann mit einem Bußgeld bestraft, wenn er die Hinterlassenschaft seines Hundes liegen lässt. In Berlin muss er auch immer mindestens zwei Tütchen bei sich tragen. Tappt er in die Kontrolle, nachdem er die Hundehäufchen pflichtbewusst entsorgt und die Gassibeutel verbraucht hat, kassiert er bis zu 30 Euro Bußgeld. Das wird den einen oder anderen Hundehalter dazu verleiten, das Geschäft des Vierbeiners des Öfteren liegen zu lassen, falls die Kottüten gerade zuneige gehen. Wenn das ein scheißcleverer Einfall war.

Nach fünf Jahren Ringen um eine neue Hundeverordnung soll diese – nach mehreren Anläufen – nun endgültig im März 2018 in Kraft treten. Angesichts dessen, dass die Zahl der Hundeattacken in der Hauptstadt seit dem Jahr 2000 um zwei Drittel zurückgegangen ist, scheint der großspurige Vorstoß im Sinne der Bürgersicherheit und Harmonie vollkommen überflüssig und scheinheilig zu sein. Die Bissstatistik erfasste 2016 noch 576 Vorfälle, aber nur 38 Hunde wurden tatsächlich als gefährlich eingestuft: Somit stellen lediglich 0,4 % der Berliner Hunde potenziell ein Risiko dar.

Der Anteil sinkt noch signifikant, wenn man auch die nicht registrierten Vierbeiner berücksichtigt. Ein genereller Leinenzwang wird aber Denunziationen seitens der Hundefeinde und -skeptiker fördern – denn endlich haben sie einen Freischein bekommen, ihre Abneigung mit gesetzlicher Zustimmung auszuleben. In meinen Augen ist das Berliner Hundegesetz ein Fiasko und eine sichere Quelle für neue Konflikte. Den Bello-Dialog hätte sich Thomas Heilmann ruhig sparen können – das Expertenwissen wurde ja unter den Teppich gekehrt.

- WERBUNG -